Das Haus, in welchem meine Mutter allein lebt, gehört jedoch nach dem Tod meines Vaters, zu 25 % noch meiner Schwester und zu 25 % mir. Also meiner Mutter nur zu 50 %. Hätte sie dann ein Anrecht auf die 30 % Zusatzförderung, wenn Ihr z. v. E. unter 40.000 € liegt? Oder wird das Einkommen von meiner Schwester und mir zu 25 % mit gerechnet?
Als selbst nutzende Eigentümerin hat Sie Anspruch auf den Bonus, wenn Sie alle Voraussetzungen (Einkommen unter 40.000 Euro) erfüllt. Ihre Einkommen werden nicht hinzugerechnet. Relevant sind nur die Einkommen von Eigentümern und deren Partner, die nachweislich ihren ersten oder alleinigen Wohnsitz in der Immobilie haben.
Weitere Informationen geben wir in den Beiträgen "Förderung für die neue Heizung - Zuschuss, Kredit, Steuerbonus" und "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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