Unsere Ausgangslage:
- Das Haus gehörte meinen Eltern — zu 50/50. Meine Eltern haben früher gemeinsam die Steuererklärung gemacht, zusammen veranlagt.
- Mein Vater ist letztes Jahr verstorben — ohne Testament. Gesetzlich erbt meine Mutter laut Erbrecht die Hälfte des Erbes meines Vaters, ich erbe die andere Hälfte. Daraus ergibt sich: meine Mutter aktuell mit ca. 75 % Eigentum, ich mit ca. 25 %.
- Meine Mutter bekommt Witwenrente.
- Ich selbst lebe im gleichen Haus, jedoch getrennter haushalt
Meine Fragen bzgl. Förderung (Einkommensbonus bei Wärmepumpe):
1. Welchen Betrag bzw. welches Einkommen auf dem Einkommensteuerbescheid muss man für den Einkommensbonus heranziehen — das „zu versteuernde Einkommen“ aus welchen Jahren wenn meine Mutter dieses Jahr einen Antrag stellt?
2. Wird das Einkommen auf dem Einkommenssteuerbescheid nur zur hälfte bei meiner Mutter berücksichtigt?
3. Wie wird in unserem Fall mein Einkommen berücksichtigt? Ich wohne zwar mit im Haus, bin aber offiziell in einem getrennten Haushalt gemeldet. Kann meine Mutter als Antragstellerin den Einkommensbonus bekommen, ohne dass mein Einkommen mit angerechnet wird — oder muss zwingend das Einkommen aller Eigentümer bzw. Bewohner gemeinsam betrachtet werden?
3. im Grundbuch wurde glaube noch nicht korrigiert dass ich zu 25 Prozent Eigentümer bin. ich schätze, dass muss vor dem Antrag geändert werden?
4. Was passiert, wenn für mich keine Steuererklärungen der letzten Jahre vorhanden sind (weil freiwillig )? Wie geht man da vor?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Wenn Ihre Eltern zuvor gemeinsam die Steuererklärung gemacht haben und Ihr Vater verstorben ist, berücksichtigt die KfW nur die Hälfte des zu versteuernden Einkommens. Anzugeben sind dabei die Einkommen aus dem 2. und 3. Jahr vor Antragstellung. Ihr Einkommen wird dabei nicht berücksichtigt, wenn Sie eine andere Wohnung bewohnen. Bei der Antragstellung beantragen Sie die Heizungsförderung dabei zunächst gemeinsam für das gesamte Haus. Anschließend beantragt Ihre Mutter zusätzlich den Einkommensbonus nur für Ihre Wohnung. Im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's" erklären wir den Ablauf Schritt für Schritt.
Günstiger und sicherer wäre es, wenn das Grundbuch zum Antragsbeginn den tatsächlichen Zustand widerspiegelt. Wenn keine Steuererklärung vorhanden ist, lässt sich der Einkommensbonus leider nicht beantragen. Denn der Nachweis ist nur über das zu versteuernde Einkommen zu erbringen. Ausnahmen gibt es hier nur für Rentner, die dann andere Nachweise vorlegen müssen.
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