Ich habe bei der KfW die Grundförderung für den Heizungstausch beantragt und wenn ich jetzt den Geschwindigkeitsbonus beantragen will, geht das nur für eine Wohnung, obwohl ich beide selbst bewohne. Wie kann ich den Bonus für beide Wohneinheiten beantragen?
Das ist leider nicht möglich. Denn die Fördergeber gehen davon aus, dass Sie nur eine Wohnung zeitgleich als Erst- oder Hauptwohnsitz nutzen können. Bewohnen Sie beide Wohnungen selbst, handelt es sich in der Theorie um ein Einfamilienhaus. Leben Familienangehörige (auch ohne Miete) in der Einliegerwohnung, handelt es sich dabei nicht um eine Selbstnutzung, weshalb die Boni (Geschwindigkeits- und Einkommensbonus) nicht infrage kommen. Weitere Informationen zum Thema geben wir Ihnen im Beitrag "Förderung für die neue Heizung - Zuschuss, Kredit, Steuerbonus".