x
Expertenrat

Wie kann ich den Geschwindigkeitsbonus für die Einliegerwohnung beantragen, wenn ich diese selbst bewohne?

Frage von Jens M. am 10.06.2024 

Ich habe bei der KfW die Grundförderung für den Heizungstausch beantragt und wenn ich jetzt den Geschwindigkeitsbonus beantragen will, geht das nur für eine Wohnung, obwohl ich beide selbst bewohne. Wie kann ich den Bonus für beide Wohneinheiten beantragen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das ist leider nicht möglich. Denn die Fördergeber gehen davon aus, dass Sie nur eine Wohnung zeitgleich als Erst- oder Hauptwohnsitz nutzen können. Bewohnen Sie beide Wohnungen selbst, handelt es sich in der Theorie um ein Einfamilienhaus. Leben Familienangehörige (auch ohne Miete) in der Einliegerwohnung, handelt es sich dabei nicht um eine Selbstnutzung, weshalb die Boni (Geschwindigkeits- und Einkommensbonus) nicht infrage kommen. Weitere Informationen zum Thema geben wir Ihnen im Beitrag "Förderung für die neue Heizung - Zuschuss, Kredit, Steuerbonus".

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Webinar Sanierung

 

Förderüberblick Sanierung

 

PraxisTalk Energieberatung

 

Newsletter-Abo