Ich bin eingetragener Energieberater. Kann ich in meinem eigenen vermieteten Haus Anträge auf Förderung oder einen Sanierungsfahrplan erstellen?
Sind Sie alleiniger Eigentümer, Nießbrauchsberechtigter, Mieter oder Pächter des Beratungsobjekts, bekommen Sie keine Förderung für einen iSFP vom BAFA. Ohne Förderung können Sie den iSFP zwar ausstellen – den damit verbundenen Bonus bei der Förderung der Sanierung bekommen Sie aber leider nicht. Ein Vorteil ist allerdings, dass die förderbaren Kosten von 30.000 auf 60.000 Euro pro Wohneinheit steigen, wenn Sie nach Nummer 5.2 der Richtlinie für die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ nicht antragsberechtigt für den iSFP sind.
Ohne iSFP dürfen Sie Anträge stellen und die erforderlichen Nachweise erbringen. Sie können die Energieberater-Kosten aber nicht fördern lassen, wenn Sie diese selbst erbringen.
Unser Tipp: Geht es um ein konkretes Projekt, empfehlen wir Ihnen, sich mit dem Fördergeber abzustimmen. Auf diese Weise vermeiden Sie formelle Fehler und stellen sicher, dass Sie die Förderung auch bekommen. Ansprechpartner erreichen Sie unter der Rufnummer 0800 539 9013 (KfW) bzw. 06196 908-1625 (BAFA).