Welche Adresse gebe ich bei einem Förderantrag für eine Energieberatung (iSFP) an, wenn ein Haus im Jahr 2006 umgebaut wurde und eine neue Wohneinheit im Dachgeschoss mit der Zusatzhausnummer 6a entstanden ist, während die Haupthausnummer 6 bleibt? Das Haus befindet sich auf einem Grundstück, das nicht geteilt ist, und es gibt nur einen Eigentümer. Dieser wohnt und ist gemeldet in der Wohneinheit 6a.
Energieberatungen erfolgen grundsätzlich für das gesamte Haus. Aus diesem Grund gehen wir davon aus, dass Sie die Nummer 6 angeben müssen. Wir empfehlen aber, den speziellen Fall mit dem BAFA abzustimmen, um Fehler in der Antragstellung zu vermeiden. Ansprechpartner erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1880 und über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.