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Expertenrat

Welche Hausnummer trage ich bei dem Antrag zur Förderung der Energieberatung ein, wenn es mehrere Nummern in einem Haus gibt?

Frage von Roman P. am 09.03.2025 

Welche Adresse gebe ich bei einem Förderantrag für eine Energieberatung (iSFP) an, wenn ein Haus im Jahr 2006 umgebaut wurde und eine neue Wohneinheit im Dachgeschoss mit der Zusatzhausnummer 6a entstanden ist, während die Haupthausnummer 6 bleibt? Das Haus befindet sich auf einem Grundstück, das nicht geteilt ist, und es gibt nur einen Eigentümer. Dieser wohnt und ist gemeldet in der Wohneinheit 6a.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Energieberatungen erfolgen grundsätzlich für das gesamte Haus. Aus diesem Grund gehen wir davon aus, dass Sie die Nummer 6 angeben müssen. Wir empfehlen aber, den speziellen Fall mit dem BAFA abzustimmen, um Fehler in der Antragstellung zu vermeiden. Ansprechpartner erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1880 und über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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