Gehören Erdarbeiten (Ausschachtung) für einen Neubau zu den förderfähigen Kosten? Im Infoblatt finde ich keine konkrete Aussage unter dem Punkt 1.3 Umfeldmaßnahmen.
Geht es um einen Neubau, sind die gesamten gebäudebezogenen Investitionskosten förderfähig. Von der Förderung ausgeschlossen sind hingegen vorbereitende Maßnahmen zur Herrichtung oder Erschließung des Grundstücks sowie Maßnahmen an den Außenanlagen und Freiflächen. Da Erdarbeiten für die Bodenplatte zu den gebäudebezogenen Investitionskosten gehören, sind sie auch förderbar. Nachlesen können Sie das unter Punkt 3.6 im FAQ zum BEG.