Wir möchten den Ergänzungskredit 358 in Anspruch nehmen. Die Zusagen von KfW und BAFA liegen auch bereits vor. Ist eine Verschiebung der investiven förderfähigen Kosten zwischen den beantragten Maßnahmen auch zwischen KfW und Bafa möglich? Die Kosten für die Heizung werden aller Voraussicht nach nun etwas höher (ohne Auswirkung auf Zuschuss, da Gesamtinvestition ohnehin über 30 000 liegt), dafür werden die Maßnahmen an der Gebäudehülle (Fenster) nun günstiger als erwartet und beantragt. Kann der Kreditbetrag dann dennoch über die benötigte Summe beantragt werden oder müssen wir die Differenz zu den Kosten für die Heizung nun selbst tragen?
Oder zählt ohnehin die Gesamtsumme aus allen Maßnahmen von KfW und BAFA?
Nach Rücksprache mit der KfW ist eine freie Verschiebung der Kosten zwischen BAFA- und KfW-Maßnahmen nicht möglich. Maßgeblich sind ausschließlich die förderfähigen Kosten, die jeweils im BAFA-Zuwendungsbescheid und in der KfW-Zuschusszusage ausgewiesen sind. Der Ergänzungskredit kann zwar bis zum Maximalbetrag beantragt werden, ausgezahlt wird aber nur die Summe der tatsächlich angefallenen förderfähigen Kosten beider Programme. Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen den Kontakt zur KfW (Tel.: 0800 / 539 9013) oder zu Ihrem Finanzierungspartner.