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Expertenrat

Müssen wir für den KfW-Ergänzungskredit 358 bereits im Haus gemeldet sein?

Frage von Daniela K. am 04.07.2025 

Wir sanieren derzeit einen Bungalow. Müssen wir für den Ergänzungskredit 358 bereits umgemeldet sein?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Voraussetzung für den KfW-Ergänzungskredit (Programm 358) ist, dass Sie das entsprechende Wohngebäude bzw. die Wohn­einheit als Haupt­wohnsitz oder alleinigen Wohn­sitz selbst bewohnen. Sie können das Darlehen daher leider nur beantragen, wenn Sie bereits umgemeldet sind. Alternativ steht Ihnen ohne Ummeldung aber das KfW-Darlehen 359 zur Verfügung. Dieses ist mit höheren Zinsen verbunden, im Vergleich zu anderen Angeboten am Markt aber immer noch günstig. Weitere Informationen zum Thema geben wir Ihnen im Beitrag "FAQ KfW-Ergänzungskredit - die wichtigsten Fragen und Antworten".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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