Wir sanieren derzeit einen Bungalow. Müssen wir für den Ergänzungskredit 358 bereits umgemeldet sein?
Voraussetzung für den KfW-Ergänzungskredit (Programm 358) ist, dass Sie das entsprechende Wohngebäude bzw. die Wohneinheit als Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz selbst bewohnen. Sie können das Darlehen daher leider nur beantragen, wenn Sie bereits umgemeldet sind. Alternativ steht Ihnen ohne Ummeldung aber das KfW-Darlehen 359 zur Verfügung. Dieses ist mit höheren Zinsen verbunden, im Vergleich zu anderen Angeboten am Markt aber immer noch günstig. Weitere Informationen zum Thema geben wir Ihnen im Beitrag "FAQ KfW-Ergänzungskredit - die wichtigsten Fragen und Antworten".
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