Die KfW scheint ihre Förderbedingungen für den Ergänzungskredit 358plus zum Ende des letzten Jahres stillschweigend verändert zu haben, sodass wir mit unserem Einfamilienhaus aufgrund einer vorhandenen Einliegerwohnung nun nicht mehr nach 358plus, sondern nur noch nach dem deutlich ungünstigeren 359 förderfähig sind (und somit unser Sanierungsfahrplan kurzfristig platzt). Ist diese Lesart der neuen Förderbedingungen korrekt?
Gibt es seitens der KfW eine Erklärung für diesen Kurswechsel?
Das ist korrekt. Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine stillschweigende Änderung. Denn den Ergänzungskredit Plus (358) erhalten nur selbstnutzende Eigentümer von Einfamilienhäusern. Nachlesen können Sie das auch im Merkblatt zum Förderprogramm von 08/2024. Hier heißt es: "Antragsberechtigt sind: Natürliche Personen (Privatpersonen) [...] die Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer eines Einfamilienhauses oder von
Sondereigentum einer WEG sind [...]".
Durch die Einliegerwohnung gilt das Gebäude nicht mehr als Einfamilienhaus und Sie haben "nur noch" Anspruch auf den Ergänzungskredit aus dem KfW-Programm 359. Dieser ist mit höheren Zinssätzen verbunden.