Zum Ergänzungskredit – Plus [358] habe ich folgende Fragen:
- Kann der Kredit nur für die selbst genutzte WE genutzt werden?
- Wie ist es, bei einem Wohnhaus mit Einliegerwohnung, bei dem die Einliegerwohnung auch selbst genutzt wird (Hobby, nicht volljährige Kinder)?
- Die maximale Höhe beträgt 120.000€ pro Wohnhaus, oder? Ich kann also im ersten Jahr 60.000€ für eine EM über das Programm finanzieren, im zweiten Jahr ebenfalls 60.000€. Dann ist das Kreditvolumen aber erschöpft und es können keine weiteren Kredite über das Programm beantragt werden?!
Wenn die Einliegerwohnung nicht selbst genutzt, sondern vermietet wird, ist dann das folgende Beispiel korrekt:
Wohnhaus mit zwei WEen – iSFP liegt vor
BEG EM (BAFA) – Fassade und Fenster – im Jahr 2025
Förderfähige Kosten: 100.000€ (max. 120.000€/y)
BEG EM (BAFA) – Dach – im Jahr 2025
Förderfähige Kosten: 100.000€ (max. 120.000€/y)
BEG EM (KFW) – Heizungstausch + Fußbodenheizung – im Jahr 2026
Förderfähige Kosten: 60.000€ (max. 30.000 + 15.000 = 45.000€)
→ Kreditsumme Ergänzungskredit-Plus:
(100.000 + 100.000 + 45.000) /2 = 122.500€ → Obergrenze von max. 120.000€ erreicht.
Handelt es sich um ein Zweifamilienhaus, von dem eine Wohnung vermietet ist, geht die KfW von einem Mehrfamilienhaus aus. Aller Voraussicht nach gilt das auch dann, wenn es sich baurechtlich um zwei Wohnungen handelt, Sie aber beide selbst nutzen. Eine rechtlich verbindliche Antwort auf diese Frage bekommen Sie nach einer individuellen Prüfung durch die KfW. Für das Gebäude können Sie dann voraussichtlich nur den KfW-Ergänzungskredit 359 (höherer Zinssatz) nutzen. Eine Kombination beider Kredite für je eine Wohneinheit ist nicht möglich.
Relevant für den Ergänzungskredit sind die Höhen der bereits bestätigen BEG-Förderungen. Insgesamt gilt dabei eine Höchstgrenze von 120.000 Euro pro Wohneinheit. Wir gehen also davon aus, dass Ihre Annahme hier korrekt ist.
Wir empfehlen, das Vorhaben mit einem Experten der KfW zu besprechen, um keine Fördermittel zu verlieren. Ansprechpartner erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 / 539 9010.