x
Expertenrat

Kann ich BAFA-Mittel für die Erneuerung der Heizung auch als Erbengemeinschaft beantragen?

Frage von Edgar J. am 07.08.2020 

Ich bin gerade dabei, für das Haus meiner Mutter (81 Jahre) einen BAFA-Antrag zur Erneuerung der Heizung zu stellen. Das Haus gehört nach dem Tod meines Vaters der Erbengemeinschaft (Mutter, Schwester, Bruder, ich). Mit dem Energieberater habe ich abgesprochen, dass der Antrag auf meinen Namen läuft, da ich die ganze Abwicklung koordinieren werde. Von meiner Mutter habe ich eine Vertretungsvollmacht. Muss wegen der Erbengemeinschaft etwas Spezielles berücksichtigt werden?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Beauftragen Sie dritte mit der Beantragung von Fördermitteln, stellt das BAFA eine Vollmacht als Vordruck zur Verfügung. Diese können Sie auch in diesem Fall herunterladen, von allen Beteiligten ausfüllen lassen und zusammen mit den Antragsunterlagen beim Fördergeber einreichen.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Sanierung KfW-Effizienzhaus

 

Newsletter-Abo