Ich bin gerade dabei, für das Haus meiner Mutter (81 Jahre) einen BAFA-Antrag zur Erneuerung der Heizung zu stellen. Das Haus gehört nach dem Tod meines Vaters der Erbengemeinschaft (Mutter, Schwester, Bruder, ich). Mit dem Energieberater habe ich abgesprochen, dass der Antrag auf meinen Namen läuft, da ich die ganze Abwicklung koordinieren werde. Von meiner Mutter habe ich eine Vertretungsvollmacht. Muss wegen der Erbengemeinschaft etwas Spezielles berücksichtigt werden?
Beauftragen Sie dritte mit der Beantragung von Fördermitteln, stellt das BAFA eine Vollmacht als Vordruck zur Verfügung. Diese können Sie auch in diesem Fall herunterladen, von allen Beteiligten ausfüllen lassen und zusammen mit den Antragsunterlagen beim Fördergeber einreichen.