Ich würde gerne etwas zu einer Gaubenerweiterung nachfragen. Mein Kunde hat 2 Schleppgauben in seinem Dach angeordnet. Nun möchte er diese zu einer großen Schleppgaube erweitern (Zwischen Gaube 1 und Gaube 2 wird der Abstand geschlossen). Ebenfalls rückt die Gaube vorne weiter in die Flucht der Fassade, wie bei einem Zwechhaus.
Dies möchte mein Bauherr nun über die BAFA als Einzelmaßnahme fördern lassen, der Bauantrag ist bereits eingereicht. Könnten bei diesem Vorhaben irgendwelche fördertechnischen Probleme durch die Erweiterung auftreten?
Sowohl das Gaubendach als auch die Gaubenwände werden den U-Wert 0,2 erfüllen. Des Weiteren wäre das Thema der Dämmung frontseitig: Die Gaube soll frontseitig als WDVS verputzt werden. Dementsprechend steht die Dämmung erst mal, bis Anfang 2027 (geplant) über. Diese wird natürlich fachmännisch hergerichtet und entsprechend abgedichtet.
An diese überstehende Dämmung soll dann zukünftig als nächste Maßnahme ein WDVS auf alle Fassaden montiert werden. Da die Gaube, auch wenn diese als Zwechhaus ausgebildet wird, jedoch trotzdem weiterhin durch die Bauart etc. als eigenständiges Bauteil zählt, sollte es zwecks der 10 % Regelung mit der Fassade auch kein Problem sein, korrekt?
Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die Einzelmaßnahme beantragen. Der Überstand ist unproblematisch und auch die 10-Prozent-Regel des GEG spielt hier keine Rolle. Denn diese bezieht sich nur auf die Flächen, die tatsächlich geändert werden. Das heißt: Selbst wenn die Front der Gaube als Fassade zählt, erfüllen Sie die Vorgaben des GEG mit der geförderten Dämmung.