Ist folgende Kombination möglich?
1) Steuerermäßigung via § 35c EStG
2) Städtische Förderung: Die Stadt Essen fördert die energetische Gebäudemodernisierung von Wohngebäuden auf dem Stadtgebiet Essen. Die Förderung unterstützt private, gemeinnützige und gewerbliche Antragssteller*innen mit Liegenschaften in der Stadt Essen. Ziel ist die Erhöhung der Sanierungs- und Modernisierungsrate und die damit einhergehende Reduktion des CO₂-Ausstoßes im Stadtgebiet.
Es steht in den Richtlinien zu 2) nichts dazu drin, dass es zu BAFA-Zuschüssen gehört und nach Rücksprache mit der Stadt ist dem auch so.
In Absatz 3 § 35 c EStG steht dazu "[...] Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 ist [...] nicht zu gewähren, wenn für die energetischen Maßnahmen eine Steuerbegünstigung nach § 10f oder eine Steuerermäßigung nach § 35a in Anspruch genommen wird oder es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden."
Da es sich bei der Sanierungsförderung in Essen um steuerfreie Zuschüsse handelt, gehen wir davon aus, dass die Kombination nicht zulässig ist. Möglich ist es in der Regel aber, mehrere Programme für unterschiedliche Aufträge in Anspruch zu nehmen. Das heißt: Sie könnten zum Beispiel für eine Dachsanierung die Sanierungsförderung der Stadt Essen und für eine Fassadendämmung den Steuerbonus für die Sanierung in Anspruch nehmen.
Eine rechtsverbindliche Antwort bekommen Sie dazu von einem Steuerberater oder von einer Steuerberaterin aus Ihrer Region. Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten.
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