Zum Thema Heizungstausch und Fachplanung habe ich eine Frage: Kann ich die 50 % Förderung für die Baubegleitung/Fachplanung (Heizlastberechnung und hydraulischer Abgleich) trennen vom BEG EM Heizungstausch? Da allein durch Wärmepumpen die 30.000 € Bemessungsgrenze geknackt wird, würde der Kunde für die Rechnung der Fachplanung/Baubegleitung nicht noch zusätzlich 50 % bekommen. Ließe sich das trennen, könnte er die Fachplanung über den 50 % Steuerbonus laufen lassen.
Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung sind in der BEG-EM-Richtlinie unter Punkt 8.3.1. separat aufgeführt. Sie lassen sich also unseres Wissens daher neben den 30.000 Euro für die Heizung fördern. Dabei gilt: "Förderfähige Ausgaben für die Fachplanung und Baubegleitung nach Nummer 8.2 Buchstabe b sind gedeckelt auf 5 000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2 000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20 000 Euro."
Dass Sie den Steuerbonus für die Sanierung für die Fachplanung nutzen, ist in diesem Fall leider nicht möglich. Dazu müssten Sie die gesamte Förderung der Heizung über den Steuerbonus laufen lassen.
Weitere Informationen zum Thema geben wir im Beitrag "Förderung für Baubegleitung und Fachplanung bei der Sanierung".