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Expertenrat

Können wir die neuen Rollläden im nächsten Jahr mit der Förderung der Fassadendämmung fördern lassen?

Frage von Walter S. am 26.05.2025 

Wir möchten neue Fenster u. Rollläden. Hierfür erhalten wir ein Gesamtangebot. Auch möchten wir dieses Jahr noch einen dauerhaft bewohnbaren Hausanbau erstellen. Die Kosten beider Gewerke betragen deutlich über 60 TEUR. Deshalb möchten wir die Rollläden mit der Maßnahme für nächstes Jahr (geplant WDVS) zusammen erneut beantragen.

Ist es möglich, die Rollläden (welche vermutlich Bestandteil des diesjährigen Antrags sind) im nächsten Jahr erneut zu beantragen? Es ist keinesfalls beabsichtigt, für die Rollläden zweimal die Förderung (doppelt) zu erhalten. Aber wegen der Praktikabilität bei der Angebotseinholung und wegen der finanziellen Mittel deutlich besser für uns.

Effekt ist, dass wir den 60 TEUR übersteigenden Betrag 2025 mit der Förderung 2026 (wo wir vermutlich die 60 TEUR nicht mehr erreichen werden) noch erhalten könnten.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ob Sie die Förderung für die Rollläden im kommenden Jahr nutzen können, hängt von der Art der Antragstellung ab. In diesem Jahr ist es möglich, die Kosten der Rollläden als Umfeldmaßnahme der Fenster-Förderung geltend zu machen. Sie erhalten dann den gleichen Fördersatz der Fensterförderung, müssen aber keine technischen Voraussetzungen für die Rollladenförderung erfüllen.

Bei der Förderung der Fassadendämmung können Sie den Einbau neuer Fenster leider nicht als Umfeldmaßnahme geltend machen (siehe Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen). Möglich ist es dann aber, die Förderung zum sommerlichen Wärmeschutz zu beantragen. Hier sind neue Rollläden förderbar, wenn sie über eine optimierte Tageslichtversorgung z. B. über Lichtlenksysteme oder strahlungsabhängige Steuerung verfügen. Förderbar sind dabei Fensterläden und Rollläden, Jalousien und Raffstores sowie Markisen, die parallel zu Fenstern in der thermischen Gebäudehülle verlaufen (je nur außenliegend). Weitere Informationen dazu geben wir Ihnen im Beitrag "Förderung für neue Rollläden - Nachrüstung oder Erneuerung".

Wählen Sie den zweiten Weg, ist Folgendes zu beachten:


  • die technischen Mindestanforderungen (siehe oben) sind zu beachten
  • Sie dürfen die Rollläden erst nach Antragstellung, also erst im nächsten Jahr einbauen
  • Sie sollten die Rollläden in diesem Jahr aus allen Aufträgen streichen, um eine Doppelförderung zu vermeiden

Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung. Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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