Ich möchte die Dämmung meiner Fassade in Form einer Einzelmaßnahme auf die derzeitig geförderten Werte aufstocken. Ist dafür die Erstellung eines Gutachtens durch einen Energie-Effizienz-Experten notwendig oder kann dies auch ohne ein Gutachten zum Istzustand beantragt werden?
Um Fördermittel für die Fassadendämmung beantragen zu können, benötigen Sie die Bestätigung eines Energieberaters der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. Dieser erstellt eine Kennnummer, mit der Sie die Mittel über der BAFA-Webseite (Zuschuss) oder Ihre Hausbank (Förderkredit) beantragen können.
Nutzen Sie den Steuerbonus für die Sanierung, bekommen Sie finanzielle Unterstützung vom Staat auch ohne Energieberater. Die steuerliche Förderung beläuft sich auf 20 Prozent und ist über drei Jahre zu verteilen. Da das Finanzamt die Mittel von Ihrer Einkommensteuerlast abzieht, bekommen Sie Fördermittel maximal in Höhe der jeweils anfallenden Steuerlast.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die Fassadendämmung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.