Es soll bei einem in den 90ern teilsanierten Altbau die Fassade gedämmt werden. Bei der Sanierung Ende der 90er wurde u.a. auch das Dach gedämmt. Der U-Wert erreicht nicht den BAFA-Wert. Deshalb folgende Frage:
Müssen für eine BAFA-Förderung auch die U-Werte für das Dach eingehalten werden oder nur die geforderten U-Werte für Fassadendämmung?
Das kommt darauf an, welche Maßnahme Sie fördern lassen möchten. Geht es allein um die Förderung der Fassadendämmung, ist das Dach irrelevant. Sie müssen dann nur die geforderten Fassaden-U-Werte erfüllen. Im Normalfall gilt hier ein U-Wert von 0,20 W/m²K. Mit Einblasdämmung (Wärmeleitfähigkeit von mind. 0,35 W/mK; kein U-Wert gefordert) oder bei der Dämmung von Baudenkmälern (0,45 W/m²K) sowie Sichtfachwerken (0,65 W/m²K) gibt es kulantere Vorgaben.
Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Dämmarbeiten.