Bestandssanierung: Ist es nach BEG möglich, nur einen Teil der Außenwand mit einem WDVS dämmen und fördern zu lassen und den restlichen Teil der Bestandsaußenwände lediglich nach GEG zu dämmen (ohne Förderung dann)? Oder müssen hier alle Wände dann den BEG-Anforderungen entsprechen?
Das ist kein Problem. Sie können die Fassaden des Gebäudes unterschiedlich stark dämmen und auch nur für einen Teil der Maßnahme Fördermittel beantragen. Dämmen Sie weitere Fassadenteile später oder später nach, können Sie die Förderung der Fassadendämmung für diese später ebenfalls beantragen.