Ich habe im EG eine schlechtere Bestandswand, als im OG, wo vor 20 Jahren mal mit Poroton aufgestockt wurde. Muss ich bei einer Sanierung der Außenwand nach BEG EM nun flächengemittelt den U-Wert von 0,2 W/m²K einhalten oder auch im Obergeschoss separat? Es gibt ja die Ausnahme, den gemittelten Wert zu verwenden, wenn es konstruktionsbedingt nicht anders möglich ist. Aber hier wäre eine höhere Dämmstärke über die gesamte Wand prinzipiell möglich.
In Ihrem Fall ist der Grenzwert aller Voraussicht nach an jedem Bauteil einzuhalten. Eine Ausnahme, bei der das flächengewichtete Mittel zulässig ist, sieht die Liste der technischen FAQ nur in zwei Fällen vor:
1) Es handelt sich um inhomogene Bauteile (z.B.: Dachflächen mit Sparren)
2) Es liegen technische Grenzen vor (Dämmstärke konstruktionsbedingt nicht überall erreichbar)
In den genannten Fällen genügt es, wenn das flächengewichtete Mittel des U-Werts dem Grenzwert entspricht. In allen anderen Fällen müssen Sie den U-Wert komplett einhalten. Es besteht allerdings die Möglichkeit, Fördermittel nur für einen Teil der Sanierung (Dämmung im OG) zu beantragen. In diesem Fall können Sie unten mit einem geringeren U-Wert arbeiten, da die Fläche nicht in die Förderung fällt. Entscheiden Sie sich für diesen Weg, sollten Sie Aufträge und Kosten aber strikt trennen, um Probleme bei der Förderung zu vermeiden.
Wie Sie die Förderung der Fassadendämmung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's".
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