Unsere neuen Fenster haben folgende Eigenschaft: Glas: 2-fach-Glas, Ug-Wert1: 1,0 W/m²K, Uw-Wert1: 1,2 W/m²K. Ist hier eine Förderung möglich?
In diesem Fall bekommen Sie die BEG-EM Förderung sowie den Steuerbonus für die Sanierung leider nicht. Denn beide Angebote zur Förderung neuer Fenster setzen einen U-Wert von 0,95 W/m²K (1,1 W/m²K bei Sonderverglasung) voraus. Sie können stattdessen aber den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen und 20 Prozent der Handwerkerlohnkosten steuerlich geltend machen.
Wie Sie die Förderung neuer Fenster mit einem niedrigeren U-Wert richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's". Vergleichs-Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für neue Fenster.