Wir beabsichtigen, fünf 45 Jahre alte Fenster durch dreifach verglaste Kunststofffenster zu ersetzen. Welche staatliche Förderung kann in Anspruch genommen werden?
Fördermittel bekommen Sie über das KfW-Programm 430. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster einen U-Wert von 0,95 W/m²K erreichen. Lassen Sie einbruchsichere Fenster einbauen, genügt ein U-Wert von 1,1 W/m²K. Beantragen müssen Sie die Mittel vor dem Beginn der Sanierung mit einem Energieberater der Energie-Effizienz-Expertenliste.
Wichtig zu wissen: Der U-Wert der neuen Fenster sollte schlechter sein als der der umliegenden Wände. Auf diese Weise lässt sich sicherstellen, dass Feuchte zunächst sichtbar an den Glasflächen kondensiert. Ist der U-Wert der Fenster besser als der Wert der umliegenden Wände, sind unter Umständen lüftungstechnische Maßnahmen zu ergreifen.
Seit 2020 können Sie außerdem den Steuerbonus für die Sanierung nutzen und 20 Prozent der Sanierungskosten über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend machen.
Die wichtigsten Informationen zum Thema finden Sie im Beitrag "Förderung für neue Fenster und Dachfenster".
Übrigens: Angebote von Experten aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und für Sie unverbindlich über unser Online-Anfrage-Tool für neue Fenster.