Wir beabsichtigen, einige Fenster unseres Hauses auszutauschen. Es handelt sich um 5 Fenster und eine Doppelterrassentüre. Das Haus wurde 2000 gebaut und doppelverglaste Fenster eingebaut. Unsere Fragen: Ist in diesem Fall eine Förderung / Zuschuss möglich, wenn ja, wie wird es beantragt, benötigen wir zum Beantragen bereits einen Kostenvoranschlag, benötigen wir einen Energieberater usw.
Ja, in diesem Fall können Sie Fördermittel beantragen. Zur Verfügung steht aktuell ein Zuschuss in Höhe von 20 Prozent über die Bundesförderung für effiziente Gebäude und ein Darlehen mit Tilgungszuschuss in Höhe von 20 Prozent über das Programm 152 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Alternativ dazu bekommen Sie auch einen Steuerbonus für die Sanierung.
Wichtig ist in allen Fällen, dass Sie die hohen technischen Voraussetzungen erfüllen. Diese schreiben unter anderem einen U-Wert von mindestens 0,95 W/m²K vor. Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht, können Sie zumindest die Handwerkerkosten steuerlich geltend machen.
Die Förderung für Fenster und Türen ist vor dem Beginn der Sanierung (vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen) zu beantragen. Während das bei BEG-Mitteln über die Webseite des BAFA funktioniert, wenden Sie sich für einen KfW-Kredit an Ihre Hausbank. In beiden Fällen benötigen Sie dazu ein Handwerker-Angebot und die Bestätigung eines Energieberaters der Energie-Effizienz-Experten-Liste. Anders bei dem Steuerbonus für die Sanierung: Diesen machen Sie rückwirkend über Ihre Steuererklärung geltend. Einen Energieberater benötigen Sie dazu nicht.
Schritt für Schritt zur maximalen Förderung? Wie das funktioniert und welche Förderalternativen Sie haben, zeigen unsere interaktiven Förder-eBooks!