Wir haben einen Kostenvoranschlag für die Erneuerung der Fenster (3 Stück) im Badezimmer. Fenster sind 32 Jahre alt. Die anderen Fenster im Haus sind bereits über die letzten 20 Jahre erneuert worden. Gibt es für die Bad-Aktion einen Zuschuss und muss ein Energieberater eingeschaltet werden?
Grundsätzlich gibt es Fördermittel für den Fenstertausch über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM), wenn die neuen Fenster einen U-Wert von 0,95 W/m²K erreichen. Voraussetzung sind allerdings Kosten von mindestens 2.000 Euro (brutto). Erfüllen Sie diese Vorgaben und beantragen die Mittel mit Energieberater vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen, haben Sie die Wahl zwischen Zuschüssen oder Darlehen in Höhe von 20 bis 25 Prozent der Kosten.
Ohne Energieberater und Mindestausgaben können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen. Mit diesem ist es möglich, 20 Prozent der Sanierungskosten über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend zu machen.
Haben die neuen Fenster einen höheren U-Wert, setzen Sie mit dem Steuerbonus für Handwerkerleistungen 20 Prozent der Lohnkosten Ihrer Handwerker von der Einkommensteuer ab.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für neue Fenster herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.