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Expertenrat

Bekomme ich einen Zuschuss für den Austausch der Fenster im Treppenhaus?

Frage von Simon W. am 23.10.2021 

In einem meiner Gebäude sollen die Treppenhausfenster ausgetauscht werden. Die jetzigen Fenster (4 doppelflüglige Fenster, ca. 160 x 160 cm und ein ovales Fenster) sind wohl noch die Originalfenster von 1906. Ein Angebot wird derzeit erstellt und sollte in den nächsten Tagen eintreffen. Als Laie schätze ich das Volumen auf ca. 8.000 bis 10.000 €. Ist bei dieser Sanierung mit einem Zuschuss zu rechnen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Mit einer Förderung für den Fenstertausch können Sie rechnen, wenn die neuen Fenster die technischen Vorgaben der Fördergeber erfüllen. Diese schreiben unter anderem einen U-Wert von 0,95 W/m²K vor. Außerdem sollten die Fenster energetisch schlechter gestellt sein, als die umliegenden Wände, um Feuchteprobleme auszuschließen. Ist der U-Wert der Fenster besser, zeigt ein Lüftungskonzept, ob ein dezentrales Lüftungsgerät erforderlich ist, um den Feuchteschutz sicherzustellen.

Erfüllen Sie die Vorgaben, können Sie einen Zuschuss oder einen Kredit mit Tilgungszuschuss über die Bundesförderung für effiziente Gebäude beantragen. Die Förderhöhe beträgt 20 bis 25 Prozent.

Wichtig ist, dass Sie die Anträge vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen mit der Bestätigung eines Energieberaters der Energie-Effizienz-Experten-Liste beantragen. Möglich ist das über die BAFA-Webseite (Zuschuss) oder Ihre Hausbank (Darlehen).

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für neue Fenster herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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