Wird der Einbau von Fenstern in 2-fach-Verglasung mit einem Wert Ug 1,0 in ein Gebäude Baujahr 1981 gefördert? Das Gebäude hat keine Wärmedämmung nachträglich erhalten und soll auch keine bekommen. Lage: Südlage, 1. OG mit Holzverschalung. Mauerwerk 30 cm Unipor., Verputz 2 cm.
Voraussetzung für die Förderung neuer Fenster ist das Erreichen eines U-Wertes von 0,95 W/m²K. Der Wert bezieht sich auf das gesamte Fenster (Glas, Rahmen etc.) und ist vom Hersteller zu bestätigen. Erfüllen Sie diese Voraussetzung, etwa mit besonders energiesparenden Rahmen, können Sie Fördermittel über die BEG beantragen. Mit einem 3-fach verglasten Fenster sind die Vorgaben gut zu erreichen - bei nur zwei Scheiben könnte es knapp werden.
Neben den energetischen Voraussetzungen müssen Sie außerdem nachweisen, dass der Einbau neuer Fenster keine Feuchte- und Schimmelprobleme zur Folge hat. Lassen die dichten Fenster zu wenig Luft hindurch, um nutzerunabhängige Feuchtelasten ausreichend abzuführen, können auch lüftungstechnische Maßnahmen (freie oder Ventilator gestützte Lüftung) erforderlich sein. Ob das so ist, prüft ein Energieberater mit dem sogenannten Lüftungskonzept.
Einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste benötigen Sie ohnehin, da er die erforderliche Bestätigung zum Beantragen der Fördermittel ausstellt. Das müssen Sie übrigens erledigen, bevor Sie Liefer- oder Leistungsverträge vergeben.
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