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Expertenrat

Bekommen wir eine Förderung für neue Fenster mit 3-Fach-Verglasung in ungedämmten Wänden?

Frage von Kerstin J. am 24.10.2022 

Ich habe den Artikel zu 2- oder 3-fach Verglasung im Altbau gelesen. Selbst Energieberater geben hier offensichtlich unterschiedliche Auskünfte. Unser Haus ist von 1972. Es wurde vor einigen Jahren ein Energiecheck durchgeführt und die Wände haben laut diesem einen U-Wert von 1,04. Wir haben uns verschiedene Angebote für neue Fenster eingeholt. Die Verteilung der Meinung zu 2- oder 3-fach Verglasung liegt ungefähr bei 50:50. Gibt es bei 3-fach Verglasung eine Förderung, wenn die Wand nicht gedämmt wird?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Tauschen Sie die Fenster aus, erhalten Sie für neue Fenster mit 3-fach-Verglasung eine Förderung. Verfügbar sind Zuschüsse in Höhe von 15 bis 20 Prozent über die BEG-EM-Förderung. Alternativ können Sie einen 20-prozentigen Steuerbonus für die Sanierung nutzen. Lassen Sie Fenster mit 2-fach-Verglasung einbauen, steht Ihnen zumindest der Steuerbonus für Handwerkerleistungen zur Verfügung. Mit diesem können Sie 20 Prozent der Handwerker-Lohnkosten von der Steuer absetzen.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für neue Fenster herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Wichtig ist, dass Sie ein Lüftungskonzept nach DIN 1946 Teil 6 aufstellen lassen. Ein Energieberater prüft dabei, ob es durch den Einbau der neuen Fenster zu Feuchteproblemen kommen kann. Ist das der Fall, sind lüftungstechnische Maßnahmen nötig. Sie können dann beispielsweise eine freie Lüftung mit Fensterfalzlüftern (geringe Luftwechsel) oder eine mechanische Lüftungsanlage nachrüsten. Letztere besteht in dezentraler Ausführung aus kleinen Ventilatoren, die sich direkt in die Wand einbauen lassen. Sie sorgen für einen kontinuierlichen Luftwechsel und arbeiten sogar mit Wärmerückgewinnung. Dabei übertragen Sie Wärme der verbrauchten Abluft auf die frische Zuluft, um Ihre Heizkosten weiter zu senken.

Ob lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich sind, prüft ein Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. Diesen benötigen Sie auch zur Ausstellung der technischen Projektbeschreibung (TPB mit TPB-ID) für die BEG-Förderung der neuen Fenster.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für neue Fenster.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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