Fällt der Einbau neuer TRAV-Fenster in einem Treppenhaus unter die Ausnahmeregelung und sind diese damit mit einem U-Wert von 1,1 förderfähig?
Die Erleichterung bei der Förderung für neue Fenster gilt für barrierearme sowie einbruchhemmende Fenster. Zudem genügt ein U-Wert von 1,1 W/m²K, wenn die Fenster über eine Verglasung zum Schall- und Brandschutz sowie zur Durchschuss-, Durchbruch- und Sprengwirkungshemmung verfügen.
Absturzsichernde Verglasungen gehören nach Rücksprache mit dem BAFA nicht zu den Ausnahmen aus Anlage 7 GEG. Wir gehen daher davon aus, dass Sie für diese einen U-Wert von 0,95 W/m²K erreichen müssen.