Muss beim Tausch von Wohnfenstern im Keller und Dachfenstern der Antrag auf Förderung von 20 % vor oder nach ausgeführter Arbeit und Erhalt der Rechnung gestellt werden?
Die Förderung für den Austausch der Fenster beantragen Sie vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen. Haben Sie diesen Zeitpunkt bereits verpasst, können Sie nachträglich nur den Steuerbonus für die Sanierung nutzen. Mit diesem setze Sie 20 Prozent der anfallenden Kosten über einen Zeitraum von 3 Jahren von der Einkommensteuer ab. Die technischen Vorgaben unterscheiden sich nicht von der BEG-Förderung, dafür benötigen Sie hier keinen Energieberater.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für neue Fenster herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.