Ich möchte in meiner vermieteten Eigentumswohnung alle Fenster wärmetechnisch sanieren. Welche Zuschussmöglichkeiten gibt es für mich, wo beantrage ich diese und wie? Ich habe aus Ihren Informationen herausgelesen, dass ich einen 20%-Zuschuss für die Fenster, welche einen Mindestwert von Ug=1,1 W/m²K haben müssen und laut unserem Angebot auch haben, über die BaFa (261) oder KfW, selbst, ohne einen Energieberater, vor Auftragserteilung beantragen kann. Stimmt das so, oder was wäre die richtige Möglichkeit und der richtige Weg?
Fördermittel für den Fenstertausch bekommen Sie in diesem Fall nur über das BAFA. Relevant ist dabei die BEG-EM-Förderung für neue Fenster. Nehmen Sie diese in Anspruch, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent von maximal 30.000 Euro an anrechenbaren Kosten pro Wohneinheit und Jahr. Haben Sie einen bzw. besteht für das Haus ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) und führt dieser den Fenstertausch auf, können Sie den iSFP-Bonus nutzen. Die Förderung steigt damit auf 20 Prozent an. Außerdem können Sie damit 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr als förderbare Kosten angeben.
Voraussetzung für die Förderung ist ein U-Wert von 0,95 W/m²K. Entscheiden Sie sich für Sonderverglasung (barrierearme und einbruchhemmende Fenster und Fenster mit Verglasung zum Schall- und Brandschutz sowie Durchschuss-, Durchbruch- und Sprengwirkungshemmung), ist auch ein U-Wert von 1,1 W/m²K möglich. Die Förderung ist vor Maßnahmenbeginn mit einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste zu beantragen. Dazu benötigen Sie außerdem einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit auflösender/aufschiebender Bedingung sowie einen vorläufigen Ausführungstermin im geplanten Förderzeitraum.
Im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's" erklären wir, wie Sie die Förderung richtig beantragen. Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für neue Fenster.
Bitte beachten Sie, dass Sie in der Regel die Zustimmung der WEG benötigen, wenn Sie die Fenster in der Eigentumswohnung tauschen möchten.