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Expertenrat

Kann ich Fördermittel für neue Fenster nur mir einem Energieberater beantragen?

Frage von Klaus K. am 24.01.2023 

Ich möchte meine Fensterfront (30 Jahre) wechseln in eine 3-fach verglaste. Ich möchte dazu, wenn es die gibt, Fördermittel beantragen. Ist das richtig, dass ich das nur mit einem Energieberater machen kann? Ist dieser Energieberater für mich dann kostenneutral? Können Sie mir einen Energieberater nennen, der Zeit hat (ich habe bereits 2 Ablehnungen bekommen)?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Geht es um den Austausch der Fenster, bekommen Sie Fördermittel in Form von Zuschüssen oder steuerlichen Vergünstigungen. Zuschüsse zur Förderung neuer Fenster gibt es über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Höhe von 15 bis 20 Prozent (höhere Förderrate mit Sanierungsfahrplan und iSFP-Bonus). Voraussetzung ist, dass ein Energieberater die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen und die Umsetzbarkeit der Maßnahmen bestätigt. Die dabei anfallenden Kosten können Sie zu 50 Prozent mitfördern lassen.

Ansprechpartner finden Sie über die Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. Alternativ können Sie eine Erstberatung über unsere Webseite buchen.

Mit dem Steuerbonus für die Sanierung können Sie 20 Prozent der Sanierungskosten von der Steuer absetzen. Möglich ist das verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren - ohne Energieberater. Wichtig ist, dass ein Fachhandwerker die Maßnahme umsetzt. Außerdem müssen Sie in einem mindestens 10 Jahre alten und selbst genutzten Haus leben.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für neue Fenster herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für neue Fenster.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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