Wir besitzen und wohnen in einem Mittelreihenhaus (Eigentum), BJ. 1980. Vor 1 Monat haben wir sämtliche Fenster und die Eingangstür erneuert. Zuschüsse wurden durch einen Energieberater bei der BAFA beantragt. So weit, so gut.
Im Zuge des Einbaus wurden erhebliche Schäden am Balkon und an der Hauswand festgestellt. Z.T. ist Bewährung sichtbar, oder Feuchtigkeit in den Räumen feststellbar. Die Kosten für deren Beseitigung belaufen sich auf ca. 6.000,-€.
Kann man die Kosten nachträglich bei der BAFA einreichen? Und wenn ja, welche evtl. Erstattung ist zu erwarten?
Generell sind die Kosten förderbar, wenn die entsprechenden Maßnahmen direkt mit dem Austausch der Fenster verbunden sind. Ist das der Fall, bekommen Sie den Fördersatz der geförderten Maßnahmen auch für die sogenannten Umfeldmaßnahmen.
Das Problem ist allerdings, dass sich die im Antrag angegebenen Kosten nicht nach oben korrigieren lassen. Reizen Sie den beantragten Kostenrahmen mit den Fenstern und den Türen bereits aus, können Sie die zusätzlichen Ausgaben zwar angeben. Eine Förderung bekommen Sie dafür dann allerdings nicht mehr.
Alternativ gibt es dann allerdings die Möglichkeit, den Steuerbonus für Handwerkerleistungen zu nutzen. Dabei können Sie 20 Prozent der Handwerkerlohnkosten von der Einkommensteuer absetzen. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".
Sind Sie unsicher, empfehlen wir Ihnen, das Thema mit Ihrem Energieberater zu besprechen. Denn dieser bestätigt die Förderbarkeit mit der Bestätigung nach Durchführung (BnD).