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Expertenrat

Können wir das Unternehmen bei der Förderung der Fenster wechseln?

Frage von Andre M. am 10.04.2025 

Wir haben eine BAFA-Förderung für den Einbau neuer Fenster inkl. Sonnenschutz (Rollläden/Raffstores) gestellt. Für den Antrag haben wir mit dem Fensterbauer einen Liefer- und Leistungsvertrag mit auflösender Bedingung erstellt. Die Förderung wurde diese Woche zugesagt. Ich würde jetzt die Raffstores gerne mit einem anderen Unternehmen machen. Fenster und Rollläden bleiben bei dem ersten Fensterbauer. Darf ich im Nachgang noch den Lieferanten wechseln oder MUSS ich ausschließlich den Lieferanten nehmen, mit dem der Liefer- und Leistungsvertrag für den BAFA-Antrag geschlossen wurde? Der Fensterbauer hätte kein Problem mit dem Wechsel. Der Liefergegenstand bleibt der gleiche (Raffstores), der Preis ist sogar günstiger.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Sie können das Unternehmen immer wechseln. Wichtig ist, dass Sie nach wie vor die technischen Vorgaben zur Förderung der Fenster einhalten. Sie müssen den Vertrag mit dem Fachhandwerker auflösen können und benötigen einen technischen Projektnachweis (TPN), wenn Sie alle Arbeiten abgeschlossen haben. Letzteren erstellt ein Energieberater, unabhängig von der beauftragten Firma.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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