Wir bauen unser Dachgeschoss aus, um unsere selbst genutzte Wohneinheit zu erweitern. Für die bisher ungeheizten Räume planen wir den erstmaligen Einbau von Dachflächenfenstern und einer Fußbodenheizung. Die kürzlich von den Vorbesitzern erneuerte Gasheizung soll bestehen bleiben. Ist eine Förderung für Dachfenster und Fußbodenheizung als BEG Einzelmaßnahmen möglich? Oder wäre nur ein Austausch der bestehenden Bauteile förderfähig?
Da es um die Erweiterung bereits beheizter Wohnräume geht, können Sie BEG-EM-Fördermittel für Dachfenster in Anspruch nehmen. Das funktioniert auch dann, wenn Sie Bauteile neu einbauen – wie die Dachfenster. Wichtig ist, dass Sie die Vorgaben der BEG-EM-Richtlinie erfüllen und Dachflächenfenster mit einem U-Wert von 1,0 W/m²K einbauen.
Die Förderung der Fußbodenheizung ist nur möglich, wenn Sie im gleichen Zuge eine geförderte Heizungsoptimierung durchführen. Voraussetzung dafür ist, dass die bestehende Gasheizung mindestens 2 und maximal 20 Jahre alt ist. Außerdem muss die Flächenheizung mit einer Systemtemperatur von max. 35 °C laufen. Anrechenbar sind dafür auch Kosten für die Anpassung oder Erneuerung von Rohrleitungen inklusive Estrich und Trittschalldämmung.
Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.