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Expertenrat

Bekommen wir Fördermittel für herausnehmbare Fliegengitter als Umfeldmaßnahme zum Fenstertausch?

Frage von Tom D. am 11.03.2025 

Können Fliegengitter, die in einem festen Rahmen verbaut, jedoch herausnehmbar sind, innerhalb der Fenster-Förderung nach §35c berücksichtigt werden?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Hier gelten in der Regel ähnliche Vorgaben, wie bei der BEG-Förderung der neuen Fenster. Demnach sind Fliegengitter förderbar, wenn Sie fest im Fenster verbaut sind. Für herausnehmbare Elemente gibt es die Förderung für den Fenstertausch hingegen nicht. In den Einzelfragen zu § 35c EStG bestätigt die Bundesfinanzbehörde das.

Wie Sie den Steuerbonus für die Sanierung richtig in Anspruch nehmen, erklären wir im Beitrag "Steuerbonus für die Sanierung - das müssen Eigentümer wissen". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für neue Fenster.

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