Können Fliegengitter, die in einem festen Rahmen verbaut, jedoch herausnehmbar sind, innerhalb der Fenster-Förderung nach §35c berücksichtigt werden?
Hier gelten in der Regel ähnliche Vorgaben, wie bei der BEG-Förderung der neuen Fenster. Demnach sind Fliegengitter förderbar, wenn Sie fest im Fenster verbaut sind. Für herausnehmbare Elemente gibt es die Förderung für den Fenstertausch hingegen nicht. In den Einzelfragen zu § 35c EStG bestätigt die Bundesfinanzbehörde das.
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