Kann ich eine KfW-Förderung für Fenster und Haustüre beantragen?
Fördermittel für Fenster und Haustüren gibt es über die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen. Verfügbar sind dabei Zuschüsse und Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Höhe von 20 bis 25 Prozent der Kosten. Alternativ steht Ihnen der Steuerbonus für die Sanierung zur Verfügung. Über diesen können Sie 20 Prozent der Kosten verteilt über 3 Jahre von der Steuer absetzen.
Geht es um eine neue Haustür zum Einbruchschutz, können Sie Fördermittel für die Tür auch über das KfW-Programm 455-E (10 bis 20 Prozent Zuschuss) oder das KfW-Programm 156 (günstiger Kredit) beantragen.
Wichtig zu wissen ist, dass Sie die Mittel für ein und dieselbe Maßnahme nicht miteinander kombinieren können. Zuschüsse und Darlehen über KfW und BEG sind außerdem vor dem Beginn der Bauarbeiten zu beantragen.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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