Gibt es in Hessen eine Bestimmung, die eine Förderung des Fenstertausches ausschließt, wenn das Gebäude in den Jahren 1968 bis 1971 gebaut wurde?
Da die Förderung für den Fenstertausch deutschlandweit vom BAFA angeboten wird, sprechen unseres Wissens keine regionalen Bestimmungen dagegen. Wichtig bei einem Fenstertausch ist aber, dass der U-Wert der neuen Fenster schlechter ist als der U-Wert der bestehenden Wand. Denn auf diese Weise wirken die Fenster als Feuchtefalle und Wasser aus der Luft kondensiert zuerst sichtbar an diesen. Das alarmiert zum Lüften und schützt vor Schimmel. Sind die Fenster energetisch besser als die umliegenden Wände, lässt sich das nicht garantieren und Feuchtigkeit kondensiert wahrscheinlich zuerst an den Wänden. Bemerken Sie das nicht rechtzeitig, kann es zu Schimmel in der Wohnung kommen. Abhilfe schafft dabei nur eine Lüftung, die Feuchtelasten zuverlässig abführt.
Gerade im Altbau gilt also in der Regel: Entweder Fassade dämmen (wenn diese energetisch schlechter als die Fensterfläche ist) oder eine Lüftung nachrüsten. Einen entsprechenden Nachweis muss Ihr Energieberater erbringen, um die Förderung für neue Fenster beantragen zu dürfen.
Wie das richtig funktioniert, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für neue Fenster.