Wie hoch ist die Mindestsumme, um eine BEG EM Fenstertausch fördern lassen zu können? Können Energieberater für sich selbst eine BEG-EM-Förderung für eine Einzelmaßnahme Fenstertausch beantragen?
Die Mindestsumme liegt bei 300 Euro. Nachlesen können Sie das unter Punkt 5 der BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es: "Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt für Einzelmaßnahmen nach Nummer 5.1 bis 5.4 (Heizungsoptimierung) bei jeweils 300 Euro (brutto).".
Erfüllen Sie alle technischen und organisatorischen Voraussetzungen, können Sie als Energieberater auch selbst Fördermittel für sich beantragen. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass Sie den iSFP-Bonus dabei in aller Regel nicht nutzen können. Das ist nur dann möglich, wenn bereits ein individueller Sanierungsfahrplan vorhanden ist, der einem früheren Eigentümer der Immobilie ausgestellt wurde (siehe 2.17 FAQ zur BEG-Förderung).
Wie Sie die Förderung für neue Fenster richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für neue Fenster.