Besteht die Möglichkeit auf Förderung auch noch, wenn bereits die Handwerker am Fensteraustauschen sind? Oder gibt es dann keine Chance mehr, eine Förderung zu bekommen? Habe es dummerweise versäumt.
Zuschüsse der KfW stehen Ihnen nun leider nicht mehr zur Verfügung. Denn diese sind immer vor dem Beginn der Sanierung zu beantragen. Allerdings können Sie verschiedene Steuerboni nutzen. So gibt es den Steuerbonus für die Sanierung, mit dem Sie 20 Prozent der anfallenden Kosten über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuer absetzen können. Wie das funktioniert und worauf Sie dabei achten müssen, erklären wir Ihnen im Beitrag zum "Steuerbonus für die Sanierung - das müssen Eigentümer wissen".
Alternativ haben Sie die Möglichkeit, die Handwerkerkosten von der Steuer abzusetzen. Auf diese Weise mindert das Finanzamt Ihre Einkommensteuerlast um 20 Prozent der Lohnkosten (maximal 1.200 Euro im Jahr). Wie Sie diese Variante richtig nutzen, erklären wir im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".
Wichtig zu wissen: Um den Steuerbonus für die Sanierung zur Förderung der neuen Fenster nutzen zu können, müssen Sie hohe technische Anforderungen erfüllen. Bei dem Steuerbonus für Handwerksleistungen ist das nicht der Fall.