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Expertenrat

Wie können wir Fördermittel für neue Fenster nachträglich beantragen?

Frage von Michaela K. am 11.09.2022 

Wir haben in unserem Haus drei neue Fenster einbauen lassen. Alle sind dreifach verglast. Welche Schritte sind jetzt nötig, um Fördergeld zu beantragen bzw. wo müssen wir es beantragen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Haben Sie die Fenster bereits einbauen lassen, können Sie nur den Steuerbonus für die Sanierung für sich nutzen. Möglich ist es dabei, 20 Prozent der angefallenen Kosten über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend zu machen. Haben die neuen Fenster einen U-Wert von 0,95 W/m²K oder besser, beantragen Sie die Vergünstigung einfach über Ihre nächste Einkommensteuererklärung. Voraussetzung ist eine Fachunternehmererklärung nach dem Muster der Finanzverwaltung. Außerdem muss es sich um ein selbst genutztes und mindestens 10 Jahre altes Haus in Ihrem Besitz handeln (keine Vermietung).

Erfüllen Sie die Vorgaben nicht, können Sie für Arbeiten an einer selbst genutzten Immobilie auch den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen und jährlich 20 Prozent der angefallenen Handwerker-Lohnkosten von der Steuer absetzen.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für neue Fenster herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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