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Expertenrat

Wir haben eine Schiebetür austauschen lassen. Können wir nachträglich Fördermittel beantragen?

Frage von Heinz H. am 21.10.2021 

Wir haben unsere Wohnzimmer-Schiebetür ausgetauscht (4000 x 2000 mm, 3-fach-Verglasung). Kann man einen Zuschuss beantragen? Wenn ja, wie? Man kommt in dem Dschungel nicht so richtig klar.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nachträglich steht Ihnen nur noch der Steuerbonus für die Sanierung zur Verfügung. Erreicht die neue Schiebetür einen U-Wert von maximal 0,95 W/m²K und haben Sie diese von einem Fachhandwerker einbauen lassen, können Sie 20 Prozent der Kosten verteilt über drei Jahre von der Steuer absetzen. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im Beitrag zum "Steuerbonus für die Sanierung - das müssen Eigentümer wissen".

Erfüllen Sie die technischen Vorgaben nicht, können Sie zumindest 20 Prozent der Handwerkerkosten steuerlich geltend machen. Auf diese Weise senken Sie Ihre Einkommensteuerlast um maximal 1.200 Euro im Jahr. Weitere Informationen dazu finden Sie im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für neue Fenster und Fenstertüren herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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