Fenstersanierung 5.300 €; Förderung BAFA 15 %. Frage: Nutzung des Steuerbonus auf Arbeitskosten möglich?
Den Steuerbonus für die Sanierung (§ 35c EStG) bekommen Sie nur, wenn ein Fachhandwerker die Maßnahme umsetzt. Ist das der Fall, können Sie Material- und Lohnkosten bei der steuerlichen Förderung angeben und 20 Prozent davon (insgesamt maximal 40.000 Euro) verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren absetzen. Im Beitrag "Steuerbonus für die Sanierung - das müssen Eigentümer wissen" erklären wir, wie das richtig funktioniert. Nutzen Sie den Steuerbonus für Handwerkerleistungen, können Sie 20 Prozent der Lohnkosten steuerlich geltend machen.
Nutzen Sie die BEG-Förderung für neue Fenster und haben einen individuellen Sanierungsfahrplan, bekommen Sie ebenfalls eine Förderung in Höhe von 20 Prozent – allerdings als Zuschuss. Eine Kombination der Förderangebote (Zuschuss + Steuerbonus) für ein und dieselbe Maßnahme ist nicht möglich.