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Expertenrat

Kann ich den Steuerbonus nutzen und 20 Prozent der Arbeitskosten von der Steuer absetzen?

Frage von Hans-Jürgen S. am 17.02.2026 

Fenstersanierung 5.300 €; Förderung BAFA 15 %. Frage: Nutzung des Steuerbonus auf Arbeitskosten möglich?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Den Steuerbonus für die Sanierung (§ 35c EStG) bekommen Sie nur, wenn ein Fachhandwerker die Maßnahme umsetzt. Ist das der Fall, können Sie Material- und Lohnkosten bei der steuerlichen Förderung angeben und 20 Prozent davon (insgesamt maximal 40.000 Euro) verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren absetzen. Im Beitrag "Steuerbonus für die Sanierung - das müssen Eigentümer wissen" erklären wir, wie das richtig funktioniert. Nutzen Sie den Steuerbonus für Handwerkerleistungen, können Sie 20 Prozent der Lohnkosten steuerlich geltend machen.

Nutzen Sie die BEG-Förderung für neue Fenster und haben einen individuellen Sanierungsfahrplan, bekommen Sie ebenfalls eine Förderung in Höhe von 20 Prozent – allerdings als Zuschuss. Eine Kombination der Förderangebote (Zuschuss + Steuerbonus) für ein und dieselbe Maßnahme ist nicht möglich.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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