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Expertenrat

Kann ich die bestehende Förderung der Fenster stornieren und eine Förderung für Fenster und Haustüren neu stellen?

Frage von Michael R. am 29.04.2025 

Ich habe im Jahr 2023 eine Förderung für die Erneuerung der Fenster (ohne Haustüre) und einer Heizungsanlage (Wärmepumpe) beim BAFA beantragt. Nun möchte ich nur den Fördervertrag meiner Fenster stornieren und eine neue Förderung für Fenster und Haustüre stellen. Ist das problemlos möglich?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Wenn Sie einen Fördervertrag stornieren und einen identischen Förderantrag erneut stellen, ist eine Sperrfrist von 6 Monaten einzuhalten. Sie können aber den bestehenden Fördervertrag weiter behalten und einen neuen Antrag zur Förderung der Haustür zusätzlich stellen. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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