Ich lasse in mein Mietshaus neue Fenster und eine neue Haustür einbauen. Bekomme ich einen Zuschuss?
Sofern Sie der Eigentümer sind und das Haus nur ein oder zwei Wohneinheiten hat, bekommen Sie Zuschüsse über das Programm 430 der KfW. Diese liegen bei 20 Prozent der Investitionskosten und sind an bestimmte Bedingungen geknüpft. So darf der U-Wert der neuen Fenster nicht schlechter als 0,95 W/m²K sein. Für neue Haustüren gilt ein Grenzwert von 1,3 W/m²K.
Wie Sie die Fördermittel beantragen und welche Voraussetzungen außerdem bestehen, lesen Sie in unseren Beiträgen zur Förderung der Haustür und zur Förderung neuer Fenster. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung mit den wichtigsten Informationen und wertvollen Hinweisen finden Sie außerdem in unseren Förder-eBooks.
Übrigens: Suchen Sie nach einem Vergleichsangebot für neue Haustüren und Fenster, bekommen Sie das kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Haustüren und Fenster.