Wir möchten unsere zwei 31 Jahre alten Terrassentüren (2-fach verglast mit Sprossen, 8 Felder) durch zwei neue Terrassentüren ebenfalls 2-fach verglast (Ug-Wert 1,1) mit Sprossen ersetzen. Meine Frage: Wird der Austausch von Fenstertüren mit Sprossen auch "energetisch" gefördert (z.B. BAFA oder Steuerbonus)?
Grundsätzlich erhalten Sie Fördermittel für den Austausch von Fenstern und Fenstertüren über die BEG oder den Steuerbonus für die Sanierung. Während das BAFA im Rahmen der BEG-EM-Förderung Zuschüsse in Höhe von 15 bis 20 Prozent vergibt, können Sie mit dem Steuerbonus für die Sanierung 20 Prozent der Sanierungskosten über einen Zeitraum von drei Jahren verteilt, steuerlich geltend machen.
Voraussetzung ist das Einhalten hoher technischer Anforderungen. So setzen die Fördergeber einen Gesamt-U-Wert der Fenstertüren von 0,95 W/m²K voraus. Handelt es sich um eine Sonderverglasung (zum Beispiel zum Schall- oder Einbruchschutz), ist ein U-Wert von 1,1 W/m²K zulässig. Tauschen Sie Fenster und Terrassentüren mit echten glasteilenden Sprossen in einem Denkmal oder einem Gebäude mit erhaltenswerter Bausubstanz, gilt sogar nur ein U-Wert von 1,6 W/m²K.
Erfüllen Sie die Vorgaben und wollen BEG-Mittel für sich nutzen, müssen Sie diese rechtzeitig vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen beantragen. Dazu benötigen Sie auch die Bestätigung eines Energieberaters der Energie-Effizienz-Experten-Liste.
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