Wir möchten uns neue Fenster einbauen lassen. Auf dem Kostenvoranschlag steht: Kunststoff-Fensterelement, Verglasung isi 4/126/4 Ug 1.1 Das Haus wurde 1896 gebaut und die Außenwände sind isoliert. Kann man dafür Zuschüsse bekommen? Und wer begutachtet dies.
Voraussetzung für die Förderung neuer Fenster ist ein Fenster-U-Wert (Uw) von 0,95 W/m²K, wenn es sich um Standardfenster handelt (höhere U-Wert bei Einbruchschutz, Schallschutz, Denkmal etc. zulässig). Der Fenster-U-Wert setzt sich dabei unter anderem aus dem U-Wert des Rahmens (Uf) und des Glases (Ug) zusammen. Letzterer beträgt in Ihrem Fall 1,1 W/m²K und reicht aller Voraussicht nach nicht aus, um den für die Fensterförderung erforderlichen Wert zu erreichen. Voraussetzung dafür sind meist Verglasungen mit drei Scheiben.
Anders verhält es sich beim Einbau von Fenstern mit erhöhten Anforderungen an den Schall- oder den Einbruchschutz. Hier ist ein Wert Uw-Wert von 1,1 zulässig. Wir empfehlen, den Sachverhalt mit einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste zu besprechen. Dieser prüft, ob Sie die Fördervorgaben erfüllen und ob eventuell bessere Fenster infrage kommen. Zudem erstellt der Energieberater eine Betätigung, die Sie für die Beantragung der Mittel benötigen.
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