In einer Bestandsimmobilie wird ein neues Fenster (U-Wert 0,87) eingebaut. Dafür wird ein Wanddurchbruch erstellt und ein Stahlträger als Sturz eingebaut. Sind die Maurerarbeiten für Durchbruch und Sturz als Umfeldmaßnahmen förderfähig? Wie sieht es mit den späteren Verputzarbeiten an der Laibung aus?
Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige Putz- und Malerarbeiten im Fensterbereich. Gehen die Arbeiten über die geförderte Maßnahme hinaus, werden die Kosten gegebenenfalls anteilig angerechnet. Weitere Informationen dazu finden Sie im "Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen".
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