x
Expertenrat

Welche Arbeiten sind mit dem neuen Fenster förderbar?

Frage von Patrick H. am 03.05.2026 

In einer Bestandsimmobilie wird ein neues Fenster (U-Wert 0,87) eingebaut. Dafür wird ein Wanddurchbruch erstellt und ein Stahlträger als Sturz eingebaut. Sind die Maurerarbeiten für Durchbruch und Sturz als Umfeldmaßnahmen förderfähig? Wie sieht es mit den späteren Verputzarbeiten an der Laibung aus?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige Putz- und Malerarbeiten im Fensterbereich. Gehen die Arbeiten über die geförderte Maßnahme hinaus, werden die Kosten gegebenenfalls anteilig angerechnet. Weitere Informationen dazu finden Sie im "Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen".

Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für neue Fenster.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater oder Sachverständige vor Ort

 

Förderüberblick Sanierung

 

PraxisTalk Energieberatung

 

Tools & Support für Energieberater

 

Online-Energieberatung

 

Newsletter-Abo