Ich würde gerne 4 Fenster mit Dreifachverglasung neu machen und 3 Fenster mit Zweifachverglasung. Bekomme ich eine Förderung und den Steuerbonus, und wenn ja, brauche ich von der Fachfirma zwei separate Rechnungen?
Da es sich hier um eine und dieselbe Maßnahme handelt, bekommen Sie entweder den Steuerbonus oder den BEG-Zuschuss. Denn in der BEG-EM-Richtlinie heißt es unter Punkt 8.6: "Ebenso ist eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach § 35a und § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) ausgeschlossen."
Möglich ist es aber, die Maßnahmen zu teilen. So können Sie für die Fenster mit Dreifachverglasung den BEG-Zuschuss nutzen und für die zweifach verglasten Fenster den Steuerbonus für Lohnkosten in Anspruch nehmen. Wichtig ist, dass Sie in diesem Fall zwei separate Aufträge und separate Rechnungen benötigen, um eine Doppelförderung auszuschließen. Wir empfehlen zudem, die Rechnungen getrennt voneinander zu begleichen und die Aufträge eindeutig zu bezeichnen, um eine Verwechslung und Probleme bei der Förderung auszuschließen.
Wie Sie die Förderung für den Fenstertausch richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für neue Fenster.