Wir möchten gerne die Fenster bei uns tauschen. Die förderfähige Summe ist sehr wahrscheinlich über 30.000 €. Wir haben eine Wohneinheit.
Ist es möglich, den Fenstertausch auf zwei Jahre zu verteilen? Beispiel Fenstertausch 1 im Dezember 2026 und Fenstertausch im Januar 2027. Wir müssen sehr wahrscheinlich zwei Anträge stellen. Muss hier eine Frist beachtet werden?
Das ist möglich, wenn Sie die Maßnahmen eindeutig trennen. Beantragen Sie 2026 zum Beispiel Fördermittel für den Fenstertausch im EG und 2027 Fördermittel für den Fenstertausch im OG, bekommen Sie die Mittel wie gewünscht. Wann Sie die Maßnahmen umsetzen, spielt dabei keine Rolle (wichtig: nach Antragstellung und im Bewilligungszeitraum). Wichtig ist der Antragszeitpunkt. Außerdem benötigen Sie zwei Anträge mit separaten Aufträgen und Rechnungen.
Alternativ können Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lassen. Für diesen bekommen Sie eine Förderung in Höhe von 50 Prozent. Er ermöglicht es, bei der Förderung für neue Fenster den iSFP-Bonus zu beantragen. Mit diesem sind 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr an förderbaren Kosten möglich. Außerdem steigt der Zuschuss von 15 auf 20 Prozent.
Wie Sie die Fördermittel richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für neue Fenster.