Wie hoch muss die Mindest-Investitions-Summe bei einer WEG sein, um einen Zuschuss in Anspruch nehmen zu können? Bei einem Fensteraustausch in einem Mehrfamilienhaus möchten die Eigentümer dieses Jahr nur die Hälfte der Fenster austauschen. Wird auch dies gefördert? Und wird auch eine 2-fach-Verglasung gefördert oder nur eine 3-fach-Verglasung?
Einen Zuschuss der KfW (Programm 430) bekommen Sie nur, wenn sie eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen sind. Da die Bank nur Beträge ab 300 Euro auszahlt, liegt die Mindestsumme der Investitionen bei einer Förderung in Höhe von 10 Prozent bei 3.000 Euro.
Dabei ist es auch möglich, nur einen Teil der Fenster zu tauschen. Wichtig ist, dass diese die Anforderungen der KfW einhalten. Sie müssen dabei einen U-Wert von 0,95 W/m²K einhalten und schlechter sein als die umgebenden Fassadenflächen. Darüber hinaus ist ein Lüftungskonzept zu erstellen. Dieses soll vor Feuchteschäden durch die dichtere Gebäudehülle schützen.
Die Förderung ist vor dem Beginn der Bauarbeiten zusammen mit einem Energieberater über das Zuschussportal der KfW zu beantragen.
Weitere Informationen zum Thema haben wir im Beitrag "Förderung für neue Fenster" zusammengestellt. Einen Energieberater finden Sie in der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes.