Ich habe ein Haus gekauft, das als Pension/Ferienhaus genutzt wurde. Ich würde es gerne energetisch Kernsanieren (Fenster, Dach, Wände, Heizung). Gibt es für Ferienhäuser auch Zuschüsse?
Nutzen Sie das Gebäude selbst als Wohnhaus, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Förderung. Soll das Haus auch in Zukunft als Ferienhaus betrieben werden, bekommen Sie Fördermittel nur, wenn das Gebäude in den Geltungsbereich des GEG fällt. Das ist der Fall, wenn es sich um ein beheiztes und/oder gekühltes Haus mit wohnungstypischer Nutzung handelt. Es muss daher für eine Nutzungsdauer von mehr als vier Monaten im Jahr bestimmt sein. Bei einer begrenzten jährlichen Nutzung muss der Energiebedarf mehr als 25 Prozent des zu erwartenden Energieverbrauchs bei ganzjähriger Nutzung betragen.
Nachlesen können Sie das in Abschnitt 3p der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) sowie in § 2 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).